Bestuhlungspläne

Ein Bestuhlungsplan nach DIN-Normen und Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) ist für Veranstaltungen zwingend, um sichere Rettungswege zu garantieren. Er muss im Maßstab 1:200 (meist A3) erstellt werden, Sitzplätze (mind. 0,50m breit, mind. 0,40m Reihenabstand), Gänge (mind. 1,20m) und Notausgänge zeigen. Mindestinhalt eines Bestuhlungs- und Rettungswegeplanes
Im Plan müssen dargestellt werden: - alle Ausgänge (an den Ausgängen sind die genormten Bildzeichen zu verwenden), - die Gänge im Versammlungsraum, - Tische und Stühle, die zulässige Anzahl je Reihe muss nachvollziehbar sein, - feste und mobile Einbauten, wie z.B. Bühnen, - Einrichtungen für die Brandmeldung und Brandbekämpfung.
Die freizuhaltenden Gänge sind mit dem hellgrünen Farbton auszulegen. Die Mindestbreite ist zu vermassen.
Die hellgrüne Farbgebung ist durch die Ausgänge bis ins Freie oder bis zu einer Treppe weiterzuführen.
Bei Stuhlreihen müssen die lichte Durchgangsbreiten zwischen den Sitzplatzreihen vermasst sein.
Bei Tischbestuhlung muss der Abstand von Tisch zu Tisch vermasst sein.
Der Grundriss braucht und darf nur so viele Details zu enthalten, wie zur Übersicht nötig ist. Kopien der Baupläne
sind deshalb in der Regel ohne Nachbearbeitung ungeeignet. Die Verantwortung für die Erstellung und Einhaltung liegt beim Betreiber/Veranstalter, wobei die Pläne stets aktuell sein müssen. Die Genehmigung durch Behörden ist vor Veranstaltungen nötig. Wir erledigen auch das für Sie.